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Mitgliedschaft in der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft (DPG)


Formen der Mitgliedschaft in der DPG:



Ordentliche Mitglieder
können Personen mit abgeschlossener Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule werden, die auf dem Gebiet der Phytomedizin tätig sind oder waren. Ihre Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag unter Befürwortung von einem ordentlichen Mitglied durch den 1. Vorsitzenden. (§5 der Satzung)

Außerordentliche Mitglieder
können Personen werden, welche die Bedingungen des § 5 nicht erfüllen, jedoch an der Arbeit der Gesellschaft teilnehmen wollen. Für die Aufnahme gilt § 5, 2. Satz. (§6 der Satzung)

Als vorläufige Mitglieder
können durch den 1. Vorsitzenden Personen aufgenommen werden, die sich auf eine Tätigkeit in der Phytomedizin vorbereiten. Dem Aufnahmeantrag ist die Befürwortung eines Hochschullehrers oder Ausbildungsleiters beizufügen. (§7 der Satzung).

Als Fördernde Mitglieder
können Organisationen, wissenschaftliche Institute, Firmen und Einzelpersonen aufgenommen werden, welche die Bestrebungen der Gesellschaft fördern wollen. Die Aufnahme regelt der Vorstand. (§8 der Satzung)

Zu korrespondierenden Mitgliedern
können Persönlichkeiten vom Vorstand berufen werden, deren enge Bindung an die Gesellschaft erwünscht ist. (§9 der Satzung)

Zu Ehrenmitgliedern
können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Phytomedizin besondere Verdienste erworben haben. Sie werden vom Vorstand ernannt. Die Mitteilung erfolgt in Form einer von den drei Vorsitzenden unterzeichneten Urkunde. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes. (§10 der Satzung)



Mitgliedsbeiträge der DPG:

Ordentliche und außerordentliche Mitglieder Euro 60,- / Jahr
Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im VDL/VDBiol/BDGL Euro 55,- / Jahr
Vorläufige Mitglieder
(Studierende, Diplomanden/innen, Doktoranden/innen)
Euro 15,- / Jahr
Pensionäre Euro 30,- / Jahr

Der Bezug des DPG Mitteilungsblattes "Phytomedizin" ist in den Mitgliedsbeiträgen enthalten.



Konto der Gesellschaft:

Deutsche Bank AG
Frankfurt-Hoechst
Konto-Nr. 351 8487
BLZ 500 700 10.

Mitglieder, die Ihren Mitgliedsbeitrag per Lastschriftverfahren abbuchen lassen, werden gebeten, eine Änderung Ihres Kontos baldmöglichst der Geschäftsstelle mitzuteilen.

Der Mitgliedsbeitrag ist laut Satzung bis zum 31. März des Kalenderjahres fällig. Bitte überweisen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag rechtzeitig. Mahnaktionen sind mit erheblichem Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Leider hat ein großer Teil der selbst überweisenden Mitglieder ihren Betrag 2003 noch nicht entrichtet!
Mitglieder die am Lastschriftverfahren teilnehmen werden gebeten Änderungen ihrer Bankverbindung rechtzeitig bekannt zu geben. Eine Lastschriftrückrechnung verursacht zur Zeit 9,50 Euro Bankgebüren!


Aufnahmeantrag für die DPG

Die zur Aufnahme benötigten Formulare liegen als Adobe Acrobat (*.pdf) Dateien auf dem DPG-Server. Um die Formulare direkt mit dem Internet-Browser ausdrucken zu können, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie sich kostenlos und zur freien Nutzung von Adobe herunterladen können.

Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und lassen ihn von einem Mitglied der DPG befürworten. Füllen Sie bitte die Einzugsermächtigung mittels Lastschrift für die jährlichen Mitgliedsbeiträge ebenso aus.

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung trägt zur Reduzierung der Verwaltungsarbeit für die Rechnungsstelle, zur Verbuchung und Überwachung der Mitgliedsbeiträge und zur Verminderung der Portokosten bei. Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung ist keinerlei Risiko verbunden, denn Sie können jederzeit, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 6 Wochen ab Belastungsdatum der Abbuchung widersprechen und die Wiedergutschrift des belasteten Betrages auf Ihrem Konto verlangen.

Schicken Sie die ausgefüllten Formulare bitte an die:

Geschäftsstelle der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft
c/o Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft
Messeweg 11/12
38104 Braunschweig
Tel.: 0531 / 299-3213, Fax 0531 / 299-3009

 Adobe Acrobat Dateien
AufnahmeantragAufnahmeantrag.pdf
EinzugsermächtigungEinzugserm.pdf

Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (Dr. Falko Feldmann, Tel.: 0531 / 299-3213).


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Last modified: Wed Mar 16 16:40:16 CET 2005